Gesetze / Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
VerkFlBerG§ 6 Ankaufspreis und Bodenwertermittlung anderer Flächen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerkFlBerG/6#abs-1 (1) Der Kaufpreis für nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 6 genutzte Grundstücke beträgt die Hälfte des Bodenwertes im Zeitpunkt der Ausübung des Rechts nach § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2, mindestens jedoch 0,10 Euro je Quadratmeter. Der Restwert eines Gebäudes und der Grundstückseinrichtungen, die im Zeitpunkt der Begründung der öffentlichen Nutzung auf dem Grundstück bereits vorhanden waren, ist anzurechnen. § 74 Abs. 1 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerkFlBerG/6#abs-2 (2) Der Bodenwert für nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 genutzte Grundstücke ist in der Weise zu bestimmen, dass von dem nach § 19 Abs. 2 Satz 2 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ermittelten Wert des baureifen Grundstücks ein Betrag von einem Drittel abzuziehen ist. § 19 Abs. 5 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist anzuwenden. Für unbebaute Grundstücke nach § 1 Abs. 1 Satz 6 ist der Bodenwert in der Weise zu bestimmen, dass von dem Wert eines in gleicher Lage belegenen Grundstücks ein Betrag von einem Drittel abzuziehen ist. Bei der Wertermittlung ist derjenige Zustand des Grundstücks (§ 3 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung) zugrunde zu legen, den dieses vor der tatsächlichen Inanspruchnahme zum Zwecke der Nutzung nach § 1 Abs. 1 Satz 6 hatte; § 5 Abs. 2 ist anzuwenden.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 6 VerkFlBerG →
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Nach Gewicht
- BGH, 20.01.2006 – V ZR 122/05Zitiert von 5
- OLG Brandenburg, 29.11.2012 – 5 U 152/08
- OLG Brandenburg, 18.07.2013 – 5 U 122/09
- BGH, 12.07.2013 – V ZR 85/12Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Verwertbarkeit protokollierter Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises; Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs als Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe; Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers für einen privaten HinterhofZitiert von 19
- BGH, 20.06.2008 – V ZR 149/07Zitiert von 4
- BVerfG, 08.11.2012 – 1 BvR 2153/08Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß - Erwerbsrecht der öffentlichen Hand sowie Kappungsgrenzen für Ankaufspreis (§§ 3 Abs 1, 5 Abs 1 VerkFlBerG) als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung - wegen faktischer Vorbelastung der betroffenen Grundstücke keine Eigentumsentziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Enteignung) - hier: Ankauf von Grundstücken, die öffentlicher Straße dienenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.04.2014 – V ZR 17/13Verkehrsflächenbereinigung in Berlin: Tatsächliche Inanspruchnahme der begrünten Teilfläche eines privaten Hinterhofs für eine Verwaltungsaufgabe
- OLG Brandenburg, 22.12.2011 – 5 U 175/09
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