Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VergabeVO NRW · GV. NRW. 2020 S. 1060
Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen
37 Normen · ausgefertigt 13.11.2020 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
- Kapitel 2 Studienplatzvergabe im ersten Fachsemester
- Abschnitt 1 Dialogorientiertes Serviceverfahren
- § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- Abschnitt 2 Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
- Unterabschnitt 1 Antragstellung, Verfahrensbeteiligung
- § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7 Beteiligung am Verfahren
- Unterabschnitt 2 Quoten und Verfahrensablauf
- § 8 Quoten
- § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens(Abarbeitungsreihenfolge)
- Unterabschnitt 3 Auswahl in den Vorabquoten
- § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
- § 13 Auswahl für ein Zweitstudium
- § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- Unterabschnitt 4 Auswahl in den Hauptquoten
- § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
- § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Zusätzlichen Eignungsquote
- § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Auswahlquote der Hochschulen
- § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- Unterabschnitt 5 Vorwegzulassung und Teilstudienplätze
- § 19 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 20 Teilstudienplätze
- Unterabschnitt 6 Bescheide
- § 21 Bescheide
- Unterabschnitt 7 Übergangsvorschriften
- § 22 Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren
- Abschnitt 3 Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
- § 23 Örtliche Zulassungsbeschränkungen
- § 24 Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 25 Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
- § 26 Ergänzende Vorschriften zu der Studienplatzvergabe in den Vorabquoten nach § 8 desHochschulzulassungsgesetzes 2019
- § 27 Ergänzende Vorschriften zu der Studienplatzvergabe in den Hauptquoten nach § 9des Hochschulzulassungsgesetzes 2019
- § 28 Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)
- § 29 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorab- undHauptquoten
- § 30 Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs
- § 31 Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife
- § 32 Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren
- § 33 Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
- Kapitel 3 Studienplatzvergabe in höheren Fachsemestern
- § 34 Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern
- § 35 Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern
- Kapitel 4 Schlussbestimmungen
- § 36 Übergangsregelungen
- § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 4
- Anlage 3 Anlage 2
- Anlage 4 Anlage 3
- Anlage 5 Anlage 5