Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VergabeVO NRW · GV. NRW. 2020 S. 1060

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen

37 Normen · ausgefertigt 13.11.2020 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Aufgaben und zuständige Stellen
  6. Kapitel 2 Studienplatzvergabe im ersten Fachsemester
  7. Abschnitt 1 Dialogorientiertes Serviceverfahren
  8. § 4 Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
  9. § 5 Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
  10. Abschnitt 2 Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren
  11. Unterabschnitt 1 Antragstellung, Verfahrensbeteiligung
  12. § 6 Form und Frist des Zulassungsantrags
  13. § 7 Beteiligung am Verfahren
  14. Unterabschnitt 2 Quoten und Verfahrensablauf
  15. § 8 Quoten
  16. § 9 Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens(Abarbeitungsreihenfolge)
  17. Unterabschnitt 3 Auswahl in den Vorabquoten
  18. § 10 Auswahl nach Härtegesichtspunkten
  19. § 11 Besonderer öffentlicher Bedarf
  20. § 12 Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
  21. § 13 Auswahl für ein Zweitstudium
  22. § 14 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
  23. Unterabschnitt 4 Auswahl in den Hauptquoten
  24. § 15 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
  25. § 16 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Zusätzlichen Eignungsquote
  26. § 17 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Auswahlquote der Hochschulen
  27. § 18 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
  28. Unterabschnitt 5 Vorwegzulassung und Teilstudienplätze
  29. § 19 Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
  30. § 20 Teilstudienplätze
  31. Unterabschnitt 6 Bescheide
  32. § 21 Bescheide 
  33. Unterabschnitt 7 Übergangsvorschriften
  34. § 22 Übergangsregelungen für das Zentrale Vergabeverfahren
  35. Abschnitt 3 Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
  36. § 23 Örtliche Zulassungsbeschränkungen
  37. § 24 Form und Frist des Zulassungsantrags
  38. § 25 Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
  39. § 26 Ergänzende Vorschriften zu der Studienplatzvergabe in den Vorabquoten nach § 8 desHochschulzulassungsgesetzes 2019
  40. § 27 Ergänzende Vorschriften zu der Studienplatzvergabe in den Hauptquoten nach § 9des Hochschulzulassungsgesetzes 2019
  41. § 28 Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens (Abarbeitungsreihenfolge)
  42. § 29 Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorab- undHauptquoten
  43. § 30 Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs
  44. § 31 Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife
  45. § 32 Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren
  46. § 33 Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen
  47. Kapitel 3 Studienplatzvergabe in höheren Fachsemestern
  48. § 34 Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern
  49. § 35 Vergabe der Studienplätze in höheren Fachsemestern
  50. Kapitel 4 Schlussbestimmungen
  51. § 36 Übergangsregelungen
  52. § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  53. Schlussformel
  54. Anlage 1 Anlage 1
  55. Anlage 2 Anlage 4
  56. Anlage 3 Anlage 2
  57. Anlage 4 Anlage 3
  58. Anlage 5 Anlage 5