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§ 48 Prozeßkostenhilfe

Stand: 30.07.2026

Brandenburg15 Entscheidungen

Dem Beschwerdeführer einer Verfassungsbeschwerde kann nach Maßgabe der Vorschriften der Zivilprozeßordnung Prozeßkostenhilfe bewilligt werden. Die Fristen des § 47 werden durch das Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nicht gehemmt.

§ 47 § 49