Gesetze / Verdienststatistikgesetz
VerdStatG§ 3 (weggefallen)
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 3
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- OVG Niedersachsen, 27.01.2015 – 11 ME 226/14Zitiert von 3
- VG Schwerin, 21.12.2007 – 6 B 244/07Zitiert von 2
- VG Schwerin, 30.09.2015 – 6 B 2431/15 SN
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 3 VerdStatG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.