Gesetze / Verdienststatistikgesetz
VerdStatG§ 1 Zwecke der Verdienststatistik
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 3
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- VG Schwerin, 30.09.2015 – 6 B 2431/15 SN
- OVG Niedersachsen, 27.01.2015 – 11 ME 226/14Zitiert von 3
- VG Schwerin, 21.12.2007 – 6 B 244/07Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Zwecke wirtschafts- und sozialpolitischer Planungsentscheidungen, insbesondere zur regelmäßigen Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns, sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union wird eine Bundesstatistik der Arbeitsverdienste und der Struktur der Arbeitskosten durchgeführt.