Gesetze / Verdienststatistikgesetz

VerdStatG

§ 1 Zwecke der Verdienststatistik

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen3 Entscheidungen

Für Zwecke wirtschafts- und sozialpolitischer Planungsentscheidungen, insbesondere zur regelmäßigen Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns, sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union wird eine Bundesstatistik der Arbeitsverdienste und der Struktur der Arbeitskosten durchgeführt.

§ 2