Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verdienstausfallverordnung

VaV

§ 3 Berechnung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VaV/3#abs-1 (1) Der Verdienstausfall wird nach Stunden der tatsächlich versäumten

Arbeitszeit berechnet. Arbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit. Diese ist

individuell zu ermitteln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VaV/3#abs-2 (2) Eine Zahlung wegen Verdienstausfalls entfällt, wenn keine finanziellen

Nachteile entstanden sind. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und

Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden

können, bleiben außer Betracht. Kosten für eine Ersatzkraft werden nicht

erstattet. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

§ 2 § 4