(1) Der Verdienstausfall wird nach Stunden der tatsächlich versäumten
Arbeitszeit berechnet. Arbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit. Diese ist
individuell zu ermitteln.
(2) Eine Zahlung wegen Verdienstausfalls entfällt, wenn keine finanziellen
Nachteile entstanden sind. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und
Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden
können, bleiben außer Betracht. Kosten für eine Ersatzkraft werden nicht
erstattet. Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.