Gesetze / Visa-Warndateigesetz

VWDG

§ 10 Zweckbestimmung und weitere Verwendung der Daten

Bund2 Fassungen

Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig.

§ 9 § 11