Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 76 Taxe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 69
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Mannheim, 19.02.2021 – 11 O 131/20Zitiert von 3
- LG Darmstadt, 14.12.2020 – 28 O 128/20
- LG Darmstadt, 16.02.2021 – 28 O 218/20
- LG Darmstadt, 10.02.2021 – 26 O 296/20Zitiert von 3
- LG Darmstadt, 14.12.2020 – 28 O 168/20
- LG Darmstadt, 02.08.2021 – 28 O 40/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Rostock, 22.11.2022 – 4 U 40/22Zitiert von 2
- OLG Rostock, 14.12.2021 – 4 U 15/21Zitiert von 1
- LG Darmstadt, 27.10.2021 – 26 O 653/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 76 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.