Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 74 Überversicherung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/74#abs-1 (1) Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich, kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Versicherungssumme zur Beseitigung der Überversicherung unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/74#abs-2 (2) Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Absicht, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 74 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.02.2006 – IV ZR 205/04Private Krankenversicherung: Berechtigung der versicherten Person zur Klage auf Feststellung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses im eigenen Namen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 12.03.2025 – IV ZR 32/24Bedingungsanpassung in der Krankentagegeldversicherung: Notwendige Ersetzung einer unwirksamen Klausel; Einwand der unzumutbaren Härte durch den Versicherer; Beschränkung des Krankentagegeldanspruchs auf den dem Nettoeinkommen entsprechenden TagessatzZitiert von 3
- BGH, 10.10.2007 – IV ZR 37/06Zitiert von 3
- OLG Celle, 19.11.2009 – 8 U 15/09Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 – I-4 U 6/06
- OLG Köln, 18.02.2003 – 9 U 94/02Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 18.08.2022 – 2 K 349/16
- OLG Bamberg, 28.07.2022 – 1 U 458/21
- OLG Celle, 07.04.2021 – 14 U 134/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.