Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 165 Prämienfreie Versicherung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/165#abs-1 (1) Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, hat der Versicherer den auf die Versicherung entfallenden Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/165#abs-2 (2) Die prämienfreie Leistung ist nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 169 Abs. 3 bis 5 zu berechnen und im Vertrag für jedes Versicherungsjahr anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/165#abs-3 (3) Die prämienfreie Leistung ist für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode unter Berücksichtigung von Prämienrückständen zu berechnen. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers aus der Überschussbeteiligung bleiben unberührt.
Wird zitiert von 92 Entscheidungen zu § 165 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Karlsruhe, 19.04.2004 – 5 S 234/03
- LG Dortmund, 23.11.2006 – 2 O 52/06
- BGH, 14.04.2005 – III ZR 253/04
- BGH, 14.04.2005 – III ZR 252/04Zitiert von 1
- BGH, 14.04.2005 – III ZR 254/04
- BGH, 20.01.2005 – III ZR 251/04Versicherungsmaklervertrag: Kein Entfall der Abschlußprovision bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung mit Nettopolice Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 06.07.2026 – 8 U 92/26 VerBasisrentenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers nach Widerruf bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 5/24 RKranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus einer freiwilligen Versicherung bei einem Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - keine wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Begründung der Rentenansprüche - Versorgungsbezug
- SG Landshut, 04.12.2024 – S 11 AS 347/24 ERZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 165 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.