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Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten …

Art 12 Beirat

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237638/12#abs-1 (1) Für die Beratung des Stiftungsrates und des Generaldirektors in wichtigen Fragen wird ein Beirat aus sachverständigen Persönlichkeiten gebildet. Das Nähere regelt die Satzung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID237638/12#abs-2 (2) Die Mitglieder des Beirates werden vom Stiftungsrat berufen. Der Vorsitzende des Beirates nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Stiftungsrates teil.

Art 11 Art 13