Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der …

Art. 3

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Das in dem nach Artikel 1 abzutretenden Gebietsteil belegene Verwaltungsvermögen von Körperschaften des öffentlichen Rechts geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen ohne Entschädigung spätestens mit Inkrafttreten dieses Vertrages auf die im Land Sachsen-Anhalt zuständige entsprechende Körperschaft des öffentlichen Rechts über.

←Art. 2 →Art. 4