nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 VT-ID237627 (Brandenburg)

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das in dem nach Artikel 1 abzutretenden Gebietsteil belegene Verwaltungsvermögen von Körperschaften des öffentlichen Rechts geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen ohne Entschädigung spätestens mit Inkrafttreten dieses Vertrages auf die im Land Sachsen-Anhalt zuständige entsprechende Körperschaft des öffentlichen Rechts über.