Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

VO-NSGPINNOWERLAEUCHE

§ 2 Schutzgegenstand

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/2#abs-1 (1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 533 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:

Gemarkung:

Flur:

Drewitz

Drewitz

2;

Pinnow-Heideland

Pinnow

1, 5, 6;

Tauer

Schönhöhe

1, 3;

Tauer

Tauer

9.

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/2#abs-2 (2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte, in einer topografischen Karte und in sieben Flurkartenausschnitten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100 000 und die topografische Karte im Maßstab 1 : 25 000 auf einem Kartenblatt ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den sieben Flurkartenausschnitten mit den Blattnummern 1a, 1b, 1c, 2a, 2b, 3 und 4 auf sechs Kartenblättern. Die Karten wurden von der Siegelverwahrerin mit der Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung am 7. Januar 2003 gesiegelt und unterzeichnet. Die Angelbereiche gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, die Badestellen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 12 und die Kfz-Stellfläche gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 11 sind in einer Anlage, die von der Siegelverwahrerin mit der Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung am 10. November 2016 gesiegelt wurde, dargestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/2#abs-3 (3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 (Totalreservate) mit rund 47 Hektar festgesetzt. Sie umfasst zwei Totalreservate mit Ausschluss der wirtschaftlichen Nutzung im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes. Das Totalreservat 1 („Pinnower Läuche“) liegt in der Flur 1 der Gemarkung Schönhöhe sowie der Flur 6 der Gemarkung Pinnow und das Totalreservat 2 („Tauersche Eichen“) liegt in der Flur 2 der Gemarkung Drewitz.

Die Grenze der Zone 1 ist in der Übersichtskarte, der topografischen Karte und in den Flurkartenausschnitten gemäß Absatz 2 eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkartenausschnitten.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/2#abs-4 (4) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg

(oberste Naturschutzbehörde) in Potsdam sowie bei dem Landkreis Spree-Neiße

(untere Naturschutzbehörde) von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3