(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 533 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Drewitz
Drewitz
2;
Pinnow-Heideland
Pinnow
1, 5, 6;
Tauer
Schönhöhe
1, 3;
Tauer
Tauer
9.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte, in einer topografischen Karte und in sieben Flurkartenausschnitten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100 000 und die topografische Karte im Maßstab 1 : 25 000 auf einem Kartenblatt ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den sieben Flurkartenausschnitten mit den Blattnummern 1a, 1b, 1c, 2a, 2b, 3 und 4 auf sechs Kartenblättern. Die Karten wurden von der Siegelverwahrerin mit der Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung am 7. Januar 2003 gesiegelt und unterzeichnet. Die Angelbereiche gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, die Badestellen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 12 und die Kfz-Stellfläche gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 11 sind in einer Anlage, die von der Siegelverwahrerin mit der Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung am 10. November 2016 gesiegelt wurde, dargestellt.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 (Totalreservate) mit rund 47 Hektar festgesetzt. Sie umfasst zwei Totalreservate mit Ausschluss der wirtschaftlichen Nutzung im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes. Das Totalreservat 1 („Pinnower Läuche“) liegt in der Flur 1 der Gemarkung Schönhöhe sowie der Flur 6 der Gemarkung Pinnow und das Totalreservat 2 („Tauersche Eichen“) liegt in der Flur 2 der Gemarkung Drewitz.
Die Grenze der Zone 1 ist in der Übersichtskarte, der topografischen Karte und in den Flurkartenausschnitten gemäß Absatz 2 eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkartenausschnitten.
(4) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg
(oberste Naturschutzbehörde) in Potsdam sowie bei dem Landkreis Spree-Neiße
(untere Naturschutzbehörde) von jeder Person während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.