Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

VO-NSGPINNOWERLAEUCHE

§ 5 Besondere Verbote für die Zone 1

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Über die Verbote des § 4 hinaus ist es in der Zone 1 verboten, das Gebiet land- oder forstwirtschaftlich oder in anderer Weise wirtschaftlich zu nutzen, ausgenommen bleibt die Beerntung des anerkannten Forstsaatgutbestandes im Totalreservat „Tauersche Eichen“ mit Genehmigung der zuständigen Forstbehörde.

§ 4 § 6