Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“

VO-NSGPINNOWERLAEUCHE

§ 3 Schutzzweck

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/3#abs-1 (1) Schutzzweck des Naturschutzgebietes, das naturnahe Wälder und naturbelassene, nährstoffarme Kessel- und Verlandungsmoore und einen eingelagerten Flachsee („Kleinsee“) umfasst, ist

die Erhaltung und Entwicklung als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Schlammseggenrieden, Torfmoos-Wollgrasrieden, Torfmoos-Schilfröhrichten, Moosbeeren- und Sumpfporst-Torfmoosgesellschaften, Steifseggenrieden, reichen Kohldistel-Feuchtwiesen und Großseggenwiesen;

die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Blaubeer-Kiefern-Traubeneichenwälder, insbesondere alter Traubeneichen-Restbestände und Überhälter mit Totholzanteilen als Lebensraum zahlreicher höhlenbrütender Vogelarten, Fledermäuse und Insekten;

die Erhaltung der Lebensräume wild lebender Pflanzenarten, darunter zahlreicher nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützter Arten, beispielweise Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia), Sumpfporst (Ledum palustre), Calla (Calla palustris) und Fieberklee (Menyanthes trifoliata);

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten, insbesondere der Vögel, Kriechtiere und Wirbellosen, darunter zahlreicher nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützter Arten, beispielsweise Kranich (Grus grus), Bekassine (Gallinago gallinago), Wiedehopf (Upupa epops), Ringelnatter (Natrix natrix), Grünwidderchen (Adscita spp.), Brauner Bär (Arctia caja) und Ordensbänder (Catocala spp.);

die Erhaltung und Entwicklung einer dauerhaften, naturnahen Waldbestockung, insbesondere der subkontinentalen Traubeneichen-Kiefernmischwälder im natürlichen Wuchsgebiet der „Tauerschen Eichen“ in Verbindung mit ihrer charakteristischen lichtliebenden Bodenflora;

die Erhaltung einer Laubholzinsel mit autochthonen Traubeneichen in Nadelholzforsten als Wiederausbreitungszentrum für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten und als zentrales Glied im regionalen Biotopverbund „Drewitzer Wald/Bärenklauer Heide“;

die Erhaltung der Traubeneichen-Kiefernmischwälder aus wissenschaftlichen Gründen zur Erforschung der Verjüngungsdynamik und der Bestandesstrukturierung sowie der Erhalt mesotropher Kesselmoore zur wissenschaftlichen Begleitung von Sukzessionsabläufen und Renaturierungsmaßnahmen;

die Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes mit seinen stark von Kesselmooren geprägten Endmoränenbildungen und Sanderschüttungen sowie einem eingelagerten Flachsee.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/3#abs-2 (2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Pinnower Läuche“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

Alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur als natürlichem Lebensraumtyp von gemeinschaftlichen Interesse im Sinne von § 7 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes;

Moorwäldern als prioritärem natürlichen Lebensraumtyp im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes;

Hirschkäfer (Lucanus cervus) als Art von gemeinschaftlichen Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume;

Eremit (Osmoderma eremita) als prioritäre Art im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 11 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-NSGPINNOWERLAEUCHE/3#abs-3 (3) Darüber hinaus ist besonderer Schutzzweck der Zone 1 (Totalreservate) die Gewährleistung der natürlichen Entwicklung in von Menschen nicht direkt beeinflussten Räumen und deren wissenschaftliche Untersuchung, insbesondere von

naturnahen Torfmoosmooren mit Restbeständen von Moorheiden (Oxycocco-Sphagnetea) und Schnabelriedgesellschaften (Rhynchosporetum albae) in den Kesselmooren „Kleiner Wiedel“, „Rohrlauch“ und „Trockenes Lauch“ als Lebensraum von charakteristischen Schmetterlingsarten wie der Fieberklee-Sumpfeule (Acronicta menyanthides) im Totalreservat 1 „Pinnower Läuche“;

einem autochthonen Traubeneichenwald (Calamagrostio-Agrostio-Quercetum) als Lebensraum des Hirschkäfers (Lucanus cervus), des Eichenschnellkäfers (Lacon querceus) und anderer totholzbewohnender Insekten im Totalreservat 2 „Tauersche Eichen“.

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