Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“
VO-NSGPINNOWERLAEUCHE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Stand: 21.08.2026
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“.