Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“
VO-ID212905§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Stand: 02.08.2026
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Schutzfunktion als
Naturwald werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung
„Naturwald Zootzen“ und wird in das Register der geschützten Waldgebiete
aufgenommen.