§ 2 VO-ID212905 (Brandenburg) — Schutzgegenstand

Verordnung über den Schutzwald „Naturwald Zootzen“

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1)

Das geschützte Waldgebiet befindet sich im Landkreis Havelland und hat

eine Größe von rund 45 Hektar. Es umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde:

Gemarkung:

Flur:

Flurstück:

Friesack

Zootzen

8

4/1, 7 (anteilig), 28/1.

(2)

Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Kartenskizze über die Lage

des Schutzwaldes als Anlage

beigefügt.

(3)

Die Grenzen des Schutzwaldes sind in der „Topografischen Karte zur

Verordnung über den Schutzwald

‚Naturwald Zootzen‘“, Maßstab

1 : 10000 und in der „Liegenschaftskarte zur Verordnung über den Schutzwald

‚Naturwald Zootzen‘“, Maßstab

1 : 10000 mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere

Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte.

Die Karten sind mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Infrastruktur und

Landwirtschaft, Siegelnummer 26, versehen und vom Siegelverwahrer am

12. Mai 2014 unterschrieben worden.

(4)

Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Infrastruktur und

Landwirtschaft in Potsdam, oberste Forstbehörde, sowie beim Landesbetrieb Forst

Brandenburg in Potsdam, untere Forstbehörde, von jedermann

während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.