Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“
VO-ID212861§ 3 Schutzzweck
Stand: 02.08.2026
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist
die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes, insbesondere
der Lebensraumfunktionen der landschaftstypischen, abwechslungsreichen
und teilweise gefährdeten Ufer- und Feuchtwiesengesellschaften, Wärme liebenden
Staudenfluren und Eichenwaldgesellschaften, Sandtrockenrasen sowie
Offenlandbereichen, die in einem kleinflächigen Mosaik von Feldgehölzen und
Säumen durchzogen sind,
der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Förderung der
natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften, den Schutz des Bodens vor
Überbauung, Verdichtung, Erosion und Abbau,
der Qualität der Gewässer,
der klimatischen Ausgleichsfunktionen beispielsweise als
Frischluftentstehungsgebiet für den Ballungsraum Berlin,
der Lebensräume teilweise gefährdeter Vogelarten, die auch als Brut- und
Überwinterungsgebiet von Bedeutung sind,
der aquatischen Lebensräume gefährdeter Säugetiere und Amphibien,
des regional übergreifenden Biotopverbundes;
die Erhaltung oder Wiederherstellung der Regenerationsfähigkeit und
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere
des weitgehend unbeeinträchtigten Wasserhaushaltes als Voraussetzung für
die Grundwasserneubildung mit teilweise hohen Grundwasserständen in den
Niederungsgebieten und als Grundlage für die Ausbildung seltener,
feuchtigkeitsgeprägter Standorte,
der Seen und Fließgewässer, Röhrichtbereiche, Verlandungsbereiche,
Erlenbrüche, Niedermoore, Frisch- und Feuchtwiesen, Dünenbereiche und Wälder;
die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart
und Schönheit dieses für Mittelbrandenburg charakteristischen Landschaftsbildes
eines vorwiegend eiszeitlich gebildeten Landschaftsbereichs mit einem
Mosaik aus gewässerreichen, zum großen Teil moorreichen Niederungen,
Grundmoränenplatten und Endmoränenerhebungen sowie Sandern und einzelnen Dünen,
der historisch geprägten, vielseitig strukturierten Kulturlandschaft mit
ihrem typischen Wechsel von Äckern, Wiesen, Weiden und sonstigem Offenland,
Wäldern, Gehölzgruppen und -reihen und Einzelbäumen sowie stehenden Gewässern
und Fließgewässern,
mit seiner weiträumigen Siedlungsstruktur mit charakteristischen
Dorfanlagen, Gehöften und Alleen und gewachsenen Dorfrändern mit Obstwiesen;
die Erhaltung oder Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen
Bedeutung für die naturnahe Erholung in Nähe der Ballungsräume Potsdam und
Berlin, insbesondere auf Grund seiner landschaftlichen Vielgestaltigkeit und
Strukturiertheit mit einem hohen Anteil an Gewässerflächen, auf Grund seiner
kulturhistorischen Besonderheiten sowie seines reizvollen Landschaftsbildes und
der Möglichkeiten für ein vielfältiges Landschaftserleben;
die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche,
nachhaltige Landnutzung.