Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“
VO-ID212861§ 2 Schutzgegenstand
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212861/2#abs-1 (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 18 013 Hektar. Es
umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Landkreis:
Stadt/Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Dahme-Spreewald
Bestensee
Bestensee
1, 2, 7, 8, 9, 14, 15;
Königs Wusterhausen
Deutsch Wusterhausen
1 bis 3;
Zeesen
8;
Mittenwalde
Brusendorf
1, 3, 4;
Gallun
1 bis 5;
Mittenwalde
1 bis 15;
Motzen
1 bis 7;
Ragow
1 bis 5, 7;
Schenkendorf
1 bis 4;
Telz
1 bis 8;
Töpchin
2, 4 bis 6;
Teupitz
Egsdorf
1 bis 3;
Teupitz
1;
Groß Köris
Groß Köris
Teltow-Fläming
Am Mellensee
Klausdorf
3, 5;
Mellensee
1 bis 4;
Saalow
3;
Blankenfelde-Mahlow
Dahlewitz
1, 4, 5;
Jühnsdorf
1 bis 6;
Ludwigsfelde
Genshagen
1;
Groß Schulzendorf
1 bis 4, 6, 7;
Kerzendorf
1;
Löwenbruch
1 bis 4;
Wietstock
2, 3;
Rangsdorf
Groß Machnow
1 bis 4;
Klein Kienitz
1, 2;
Rangsdorf
1 bis 3, 6, 7, 21;
Zossen
Dabendorf
1 bis 3, 7, 8;
Glienick
3, 5;
Horstfelde
1, 2;
Kallinchen
1 bis 3, 6;
Nächst Neuendorf
1;
Schöneiche
1;
Wünsdorf
1 bis 3, 5, 7, 8;
Zehrensdorf
9;
Zesch am See
1, 2;
Zossen
1 bis 14.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes
ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212861/2#abs-2 (2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser
Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet;
als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nummer 1
aufgeführte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 dient der räumlichen
Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die in Anlage 2 Nummer 2 aufgeführten
topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 mit den Blattnummern 1
bis 20 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist
die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 3 mit den Blattnummern 1 bis 113
aufgeführten Liegenschaftskarten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VO-ID212861/2#abs-3 (3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste
Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und
Teltow-Fläming, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der
Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.