Gesetze / Landesrecht Bayern / VGemO · BayRS II S. 350, BayRS 2020-2-1-I

Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern

12 Normen · Ausgangsfassung vom 26.10.1982 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Wesen und Rechtsform
  2. Art. 2 Bildung und Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften
  3. Art. 3 Bestimmung von Name und Sitz
  4. Art. 4 Aufgaben
  5. Art. 5 Mitwirkung der Gemeinden
  6. Art. 6 Organe der Verwaltungsgemeinschaft
  7. Art. 7 Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft
  8. Art. 8 Deckung des Finanzbedarfs
  9. Art. 9 Auflösung und Entlassung
  10. Art. 10 Bekanntmachung; Anwendung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
  11. Art. 11 Übergangsvorschriften
  12. Art. 12 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.