Gesetze / Landesrecht Bayern / VGemO · BayRS II S. 350, BayRS 2020-2-1-I
Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern
12 Normen · Ausgangsfassung vom 26.10.1982 · 3 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art. 4 — Aufgaben | 2 |
| Art. 8 — Deckung des Finanzbedarfs | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art. 1 Wesen und Rechtsform
- Art. 2 Bildung und Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften
- Art. 3 Bestimmung von Name und Sitz
- Art. 4 Aufgaben
- Art. 5 Mitwirkung der Gemeinden
- Art. 6 Organe der Verwaltungsgemeinschaft
- Art. 7 Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft
- Art. 8 Deckung des Finanzbedarfs
- Art. 9 Auflösung und Entlassung
- Art. 10 Bekanntmachung; Anwendung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
- Art. 11 Übergangsvorschriften
- Art. 12 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
24.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.