Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 17.07.2025 – I ZB 82/24Anspruch von Urhebern auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für eine Cloudnutzung - Cloudnutzung
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In Verfahren nach § 92 Absatz 1 Nummer 2 und 3 kann zur Sachverhaltsaufklärung (§ 104) das Ergebnis einer empirischen Untersuchung herangezogen werden, das aus einem Verfahren nach § 93 stammt.