Gesetze / Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
VDuG§ 19 Kollektiver Gesamtbetrag
Stand: 13.10.2023
Wird zitiert von 1
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- BGH, 11.09.2024 – I ZR 168/23Wettbewerblicher Beseitigungsanspruch: Bestimmtheit und Rückzahlungsanspruch - Payout FeeZitiert von 9
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/19#abs-1 (1) Das Gericht kann die Höhe des kollektiven Gesamtbetrags unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VDuG/19#abs-2 (2) § 287 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.