Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 95 Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/95#abs-1 (1) Für die Einhaltung der Mindestkapitalanforderung setzen sich die anrechnungsfähigen Eigenmittel nur aus Eigenmitteln der Qualitätsklasse 1 und anrechnungsfähigen Basiseigenmitteln der Qualitätsklasse 2 zusammen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/95#abs-2 (2) Die Eigenmittelbestandteile der Qualitätsklasse 1 bedecken mindestens die Hälfte der Mindestkapitalanforderung.