Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz

VAG

§ 95 Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Stand: 10.06.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/95#abs-1 (1) Für die Einhaltung der Mindestkapitalanforderung setzen sich die anrechnungsfähigen Eigenmittel nur aus Eigenmitteln der Qualitätsklasse 1 und anrechnungsfähigen Basiseigenmitteln der Qualitätsklasse 2 zusammen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/95#abs-2 (2) Die Eigenmittelbestandteile der Qualitätsklasse 1 bedecken mindestens die Hälfte der Mindestkapitalanforderung.

§ 94 § 96