Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 77 Bester Schätzwert
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Köln, 07.07.2009 – 9 U 151/08
- BGH, 20.07.2011 – IV ZR 177/09Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen Erstversicherung und Rückversicherer vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen; Zulässigkeit der Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen bei Insolvenz des ErstversicherersZitiert von 1
- BVerfG, 10.06.2009 – 1 BvR 706/08Gesundheitsreform 2007 (Basistarif, Portabilität von Altersrückstellungen, dreijähriges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) mit dem Grundgesetz vereinbarZitiert von 163
- BSG, 19.04.2012 – B 5 R 36/11 BH(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - klärungsbedürftige Rechtsfrage - Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen mit nach § 54 Abs 4 SGB 1, §§ 850, 850c ff ZPO pfändungsfreiem Einkommen während eines Insolvenzverfahrens)Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/77#abs-1 (1) Der beste Schätzwert entspricht dem wahrscheinlichkeitsgewichteten Durchschnitt künftiger Zahlungsströme unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes (erwarteter Barwert künftiger Zahlungsströme) und unter Verwendung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/77#abs-2 (2) Die Berechnung des besten Schätzwerts hat auf der Grundlage aktueller und glaubhafter Informationen sowie realistischer Annahmen zu erfolgen. Sie stützt sich auf geeignete, passende und angemessene versicherungsmathematische und statistische Methoden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/77#abs-3 (3) Bei der Projektion der künftigen Zahlungsströme werden alle ein- und ausgehenden Zahlungsströme berücksichtigt, die zur Abrechnung der Versicherungsverbindlichkeiten während ihrer Laufzeit benötigt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/77#abs-4 (4) Der beste Schätzwert wird ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge berechnet. Diese Beträge werden nach § 86 gesondert berechnet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/77#abs-5 (5) Bei Währungen und Binnenmärkten, für die die in Artikel 77e Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/138/EG genannte Anpassung nicht in den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 77e Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG enthalten ist, wird zur Berechnung des besten Schätzwerts keine Volatilitätsanpassung auf die maßgebliche risikofreie Zinskurve angewandt.