Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAG§ 175 Haftung für Verbindlichkeiten
Stand: 10.06.2019
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereinsvermögen. Die Mitglieder haften den Vereinsgläubigern nicht.
Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz
VAGStand: 10.06.2019
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereinsvermögen. Die Mitglieder haften den Vereinsgläubigern nicht.