Gesetze / Versicherungsaufsichtsgesetz

VAG

§ 115 Verwendungstest

Stand: 10.06.2019

Bank- und KapitalmarktrechtBund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/115#abs-1 (1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere

1.
im Risikomanagementsystem gemäß § 26 und in den Entscheidungsprozessen sowie
2.
in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß § 27.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/115#abs-2 (2) Die Häufigkeit der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung unter Verwendung des internen Modells muss mit der Häufigkeit konsistent sein, mit der das interne Modell für die nach Absatz 1 genannten Zwecke genutzt wird.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/115#abs-3 (3) Das Versicherungsunternehmen trifft die Beweislast dafür, dass die Anforderungen der Absätze 1 und 2 erfüllt sind.

§ 114 § 116