§ 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
Stand: 07.06.2021
§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.
Stand: 07.06.2021
§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.