§ 25 Zugang zu Werkstücken
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 29.04.2021 – I ZR 193/20Wirksamkeit einer in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendeten Klausel: Berechtigung des Auftragnehmers zum Betreten des Bauwerks auch nach Beendigung des Vertrags - Zugangsrecht des ArchitektenZitiert von 23
- OLG Düsseldorf, 08.09.2015 – I-20 U 75/14
- LG Mannheim, 24.04.2015 – 7 O 18/14
- LG Düsseldorf, 19.01.2024 – 15 O 82/22
- FG Köln, 28.09.2016 – 3 K 2206/13Zitiert von 2
- FG Köln, 25.08.2016 – 13 K 2205/13Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/25#abs-1 (1) Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, daß er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und nicht berechtigte Interessen des Besitzers entgegenstehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/25#abs-2 (2) Der Besitzer ist nicht verpflichtet, das Original oder das Vervielfältigungsstück dem Urheber herauszugeben.