§ 320 Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969
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Änderungsverlauf
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22.02.2023 Ausfertigung
§ 320 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
BGBl. 2023 I Nr. 51
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30.07.2009 Ausfertigung
§ 320 umnummeriert und eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I 2479)
BGBl. 2009 I S. 2479
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.