Gesetze / Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

UkraineAufenthÜV

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund9 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4?asof=2024-11-28#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4?asof=2024-11-28#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2026 außer Kraft.

§ 3