Gesetze / Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
UkraineAufenthÜV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 02.12.2025
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- VG Aachen, 11.11.2024 – 8 L 783/24Zitiert von 5
- VG Aachen, 18.06.2024 – 8 L 269/24Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2027 außer Kraft.