Gesetze / Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

UkraineAufenthÜV

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 09.10.2026

Bund10 Fassungen2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UkraineAufenth%C3%9CV/4#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2028 außer Kraft.

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