Gesetze / Landesrecht Brandenburg / UVZV · GVBl.II/09, [Nr. 12] S.179
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes an die Gewässerunterhaltungsverbände (Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung - UVZV)
5 Normen · Ausgangsfassung vom 07.04.2009 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Aufgabenübertragung
- § 2 Aufgabenerfüllung
- § 3 Bereitstellung der Finanzmittel
- § 4 Eigentumserwerb, Nutzungsverträge, Zulassungen
- § 5 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 5 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4, 5 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
14.11.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 81])
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Historischer Änderungsnachweis
04.03.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.03.2014
§§ 1, 2, 5 geändert
GVBl. II 2014, Nr. 15
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).