§ 30 Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BFH, 25.01.2007 – III R 49/06Zitiert von 5
- BFH, 05.06.2003 – V R 32/02Zitiert von 8
- BFH, 26.01.1984 – V R 65/76Zitiert von 2
- BFH, 28.06.1983 – VIII R 179/79Zitiert von 4
- BFH, 29.06.1982 – VIII R 181/78Zitiert von 1
- EuGH, 10.07.2019 – C-273/18Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- EuGH, 22.04.2010 – C-536/08Zitiert von 23
- FG Düsseldorf, 11.08.2009 – 6 K 4574/06 KZitiert von 1
- FG Niedersachsen, 18.04.2002 – 5 K 801/99
9 Entscheidungen zu § 30 UStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 UStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/30#abs-1 (1) Für nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird das Gebiet Nordirlands wie übriges Gemeinschaftsgebiet behandelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/30#abs-2 (2) Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix „XI“ gilt als eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UStG%201980/30#abs-3 (3) Eine durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erteilte individuelle Identifikationsnummer gilt im Sinne dieses Gesetzes als von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte individuelle Identifikationsnummer.