Gesetze / Umsatzsteuergesetz

UStG

§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund1 Entscheidung

Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:

1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
§ 22b § 22d