Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015§ 8 Zusammentreffen mehrerer Leistungen
Neben Leistungen nach § 7 werden Leistungen nach § 6 nur bis zur Hälfte des nicht ausgeschöpften Höchstbetrages nach § 7 Absatz 1 Satz 1 gewährt.
Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015Neben Leistungen nach § 7 werden Leistungen nach § 6 nur bis zur Hälfte des nicht ausgeschöpften Höchstbetrages nach § 7 Absatz 1 Satz 1 gewährt.