Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG 2015§ 7 Leistungen an Selbständige
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/7?asof=2019-09-07#abs-1 (1) Reservistendienst Leistende, die Inhaberinnen oder Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebs sind oder die eine selbständige Arbeit ausüben, erhalten für die ihnen dienstbedingt entgehenden Einkünfte für jeden Tag der Dienstleistung eine Entschädigung in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Summe der sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ergebenden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes, höchstens jedoch 430 Euro je Tag der Dienstleistung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202015/7?asof=2019-09-07#abs-2 (2) Für die Erhaltung der Betriebsstätte erhält eine Reservistendienst Leistende oder ein Reservistendienst Leistender zusätzlich für jeden Tag der Dienstleistung pauschal 0,15 Dreihundertsechzigstel der Summe der nach Absatz 1 ermittelten Einkünfte.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 7 USG 2015 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BSG, 22.02.2017 – B 1 KR 73/16 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - verfassungskonforme Auslegung einer Norm - Darlegung der VerfassungswidrigkeitZitiert von 22
- FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 – 3 K 3118/17Zitiert von 1
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