Gesetze / Unterlassungsklagengesetz
UKlaG§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- ArbG Stuttgart, 18.03.2005 – 26 Ga 4/05
- BAG, 12.02.2015 – 6 AZR 831/13Probezeitvereinbarung im zweiten AusbildungsverhältnisZitiert von 12
- OLG Frankfurt am Main, 23.01.2025 – 1 U 10/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.