Gesetze / Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften UBGG § 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis Stand: 10.06.2019 Bank- und KapitalmarktrechtBund Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.