§ 13
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 13 UAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 – 1 S 1239/15Zitiert von 5
- VG Sigmaringen, 20.05.2015 – 5 K 5439/14Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 03.07.2015 – 7 K 806/14Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 03.07.2015 – 7 K 1375/14
- OLG Stuttgart, 15.11.2012 – 4a VAs 3/12Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.08.2002 Ausfertigung
§ 13 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2002
BGBl. 2002 I S. 3167
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16.08.2002 Ausfertigung
§ 13 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I 3167; 2003 I 60)
BGBl. 2002 I S. 3167
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.