Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/8231 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes) Zu Nummer 1 (Langbezeichnung des Gesetzes) Die Änderung passt die Langbezeichnung des Gesetzes an die veränderte Rechtslage an. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die Änderung passt die Inhaltsübersicht an die Änderungen der einzelnen Regelungen an. Zu Nummer 3 (§ 1 UAG) Die Änderung in § 1 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass das Ge- setz der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 dient, deren Regelungsaufträge es umsetzt. Die Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beruht auf der Öffnung des EG-Öko-Audits für einen unbeschränkten An- wenderkreis. Während die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 nur gewerblichen Unternehmen die Teilnahme am EG-Öko- Audit ermöglichte, können gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 nun europaweit nicht nur Unternehmen, sondern es kann jede Art von Organisation im Sinne des Ar- tikels 2 Buchstabe s der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, also etwa auch ein Dienstleistungsunternehmen, ein land- wirtschaftlicher Betrieb oder eine Behörde, an EMAS teil- nehmen. Die Systematik des Umweltauditgesetzes wird daher an die Änderung der Systematik der EG-Verordnung angepasst, wonach nicht mehr der Standort eines gewerb- lichen Unternehmens, sondern die „Organisation“ Gegen- stand der Begutachtung durch den Umweltgutachter und der Eintragung in das EMAS-Register gemäß § 32 sein können. Das neue EG-Öko-Audit erleichtert es Unternehmen und anderen Organisationen, die mehrere Standorte betreiben, an EMAS teilzunehmen, indem die Möglichkeit geboten wird, nunmehr die Standorte der Organisation, soweit diese von der Organisation in das einheitliche Umweltmanage- mentsystem einbezogen werden, entweder, wie bisher, ge- sondert oder auch gemeinsam zu registrieren. Andererseits ist unter bestimmten, in der Entscheidung der K
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 49.975 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/8231, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.698–128.673 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 865f884f0528622c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP