Gesetze / Tiergesundheitsgesetz
TierGesG§ 33 Einziehung
Stand: 12.09.2026
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 31 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe d bezieht, können eingezogen werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 33 TierGesG →
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