Gesetze / Triebfahrzeugführerscheinverordnung
TfVAnlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1)Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 723; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Erwerb von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen
Änderungsverlauf
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19.11.2015 Ausfertigung
Anlage 5 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2015 (BGBl. I 2105)
BGBl. 2015 I S. 2105
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