Gesetze / Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung
TfPV§ 7 Anforderungen an die Prüfer
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/7#abs-1 (1) Die Prüfer müssen die Anforderungen nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 und 7 bis 11 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TfPV/7#abs-2 (2) Die Prüfer dürfen den Prüfling nicht zuvor ausgebildet haben.