Gesetze / Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
TechKontrollV§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff:
Änderungsverlauf
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17.11.2022 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. November 2022 (BGBl. I 2064)
BGBl. 2022 I S. 2064
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08.05.2018 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (BGBl. I 544)
BGBl. 2018 I S. 544
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19.12.2011 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (BGBl. I 2835)
BGBl. 2011 I S. 2835
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.