Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 86 Verordnungsermächtigung
Stand: 30.07.2025
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerfG, 14.12.2004 – 1 BvR 411/00Zitiert von 2
- EGMR, 25.03.2008 – 22107/05
- OLG Zweibrücken, 27.05.2003 – 1 Ss 89/03
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, in welcher Form, in welchem technischen Format und in welchem Detailgrad, beispielsweise hinsichtlich Lage und technischer Gegebenheiten, die Informationen im Sinne des § 78 Absatz 1 der zentralen Informationsstelle des Bundes bereitzustellen sind.