Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 33 Price-Cap-Verfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur bestimmt den Inhalt der Körbe. Dabei dürfen Zugangsdienste nur insoweit in einem Korb zusammengefasst werden, als sich die erwartete Stärke des Wettbewerbs bei diesen Diensten nicht wesentlich unterscheidet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur stellt das Ausgangsentgeltniveau der in einem Korb zusammengefassten Zugangsleistungen fest. Sofern bereits genehmigte Entgelte vorliegen, ist von diesen auszugehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-3 (3) Die Maßgrößen für die Genehmigung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 umfassen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-4 (4) Bei der Vorgabe der Maßgrößen, insbesondere bei der Festlegung der Produktivitätsfortschrittsrate, ist das Verhältnis des Ausgangsentgeltniveaus zu den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 32 Absatz 1 zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-5 (5) Bei der Vorgabe der Maßgrößen sind die Produktivitätsfortschrittsraten von Unternehmen auf vergleichbaren, dem Wettbewerb geöffneten Märkten zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/33#abs-6 (6) Die Bundesnetzagentur bestimmt, für welchen Zeitraum die Maßgrößen unverändert bleiben, anhand welcher Referenzzeiträume der Vergangenheit die Einhaltung der Maßgrößen geprüft wird und unter welchen Voraussetzungen der Inhalt von Körben geändert oder Preisdifferenzierungen innerhalb eines Korbes durchgeführt werden können.
Wird zitiert von 154 Entscheidungen zu § 33 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 20.12.2006 – 21 L 1413/06Zitiert von 3
- BVerwG, 25.11.2015 – 6 C 39/14Ermittlung von Stundensätzen im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten LeistungsbereitstellungZitiert von 23
- BVerwG, 25.11.2015 – 6 C 40/14Zitiert von 1
- BVerwG, 25.11.2015 – 6 C 44/14Zitiert von 1
- BVerwG, 25.11.2015 – 6 C 42/14
- BVerwG, 25.11.2015 – 6 C 43/14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.01.2021 – 6 B 26/20
- BVerwG, 19.01.2021 – 6 B 23/20Genehmigung der Entgelte für Verbindungsleistungen zu 0800-NummernZitiert von 6
- BVerwG, 19.01.2021 – 6 B 27/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.